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Jugend, Vorstand, Sitzung, Versammlung, Veranstaltung, Aktuelles

Einladung zu Jugendvollversammlung und Jahreshauptversammlung

Veröffentlicht: 13.06.2025
Autor: Lilli Pohl

Lieber Mitglieder,

hiermit laden wir Sie herzlich zur diesjährigen Jugendvollversammlung sowie zur anschließenden Jahreshauptversammlung ein.

 

Wann: Donnerstag, den 10. Juli 2025
Beginn:

Jugendvollversammlung: 18 Uhr

Jahreshauptversammlung: 19 Uhr

Wo:

Mensa der Gesamtschule Halle

Wasserwerkstraße 1

33790 Halle (Westfalen)

 

Jugendvollversammlung – Beginn um 18:00 Uhr

Im Vorfeld der Jahreshauptversammlung findet die Jugendvollversammlung statt. Hier haben unsere jungen Mitglieder die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung der Jugendarbeit mitzuwirken. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Neuwahlen des Jugendvorstandes sowie die Vorstellung und Verabschiedung einer neuen Jugendordnung.

Tagesordnung der Jugendvollversammlung:

  1. Begrüßung
  2. Bericht der Jugendleitung
  3. Neuwahl des Jugendvorstandes
  4. Vorstellung und Verabschiedung der neuen Jugendordnung
  5. Anträge / Verschiedenes

Hinweise

  • Stimmberechtigt sind alle Mitglieder von 10 bis 26 Jahren.
  • Gewählt werden können alle Mitglieder ab 16 Jahren.

 

Jahreshauptversammlung – Beginn um 19:00 Uhr

Im Anschluss an die Jugendversammlung beginnt die Jahreshauptversammlung der Ortsgruppe. Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen, sich über die Entwicklungen im Verein zu informieren, mitzugestalten und wichtige Entscheidungen mitzutragen.

Tagesordnung der Jahreshauptversammlung:

  1. Begrüßung durch den Vorsitzenden
  2. Verlesung des Protokolls der Mitgliederversammlung 2024
  3. Bericht des Vorstandes
  4. Bericht der Geschäftsführerin
  5. Bericht der Jugend
  6. Bestätigung der Wahl Jugendwart*in und Stellvertretung
  7. Bericht der Kassenwartin
  8. Bericht der Kassenprüfer
  9. Vereinsheim
  10. Termine 2025 / 2026
  11. Anträge / Verschiedenes

Wichtige Hinweise

  • Anträge zur Jahreshauptversammlung können bis zum 26. Juni 2025 schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
  • Stimmberechtigt sind gemäß Satzung alle Mitglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr.

 

Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme!

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